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Behördliche Anforderungen und deren Umsetzung in einem „Unternehmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit“

Autor: Johannes Lüth

Diplomarbeit

Kurzreferat

Grundlage für diese Diplomarbeit sind die Verordnungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit zur Schaffung eines einheitlichen Sicherheitsniveaus in der Luftfahrt. Für Betreiber von Luftfahrzeugen in Europa gelten seit dem 28. September 2005 die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003. Für Luftverkehrsgesellschaften mit gewerblicher Beförderung von Passagieren bedeutet dies, sie müssen ein sogenanntes Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO) zulassen. Dieses Unternehmen soll sicherstellen, dass sich die betriebenen Luftfahrzeuge vor jedem Flug in einem lufttüchtigen Zustand befinden. Um die Genehmigung für ein solches Unternehmen zu erhalten muss nachgewiesen werden, dass es alle Anforderungen der Verordnung erfüllt.

Durch die Interpretation der Anforderungen wird deren Komplexität deutlich. Als Hilfsmittel werden deshalb weitere Veröffentlichungen der EASA wie zum Beispiel die „Annehmbaren Nachweisverfahren“ (AMC) herangezogen. Sie bieten Hinweise und Methoden zur Umsetzung in der Praxis. Durch die Interpretation wird ein allgemeines Verständnis für die Anforderungen an eine CAMO erarbeitet.

Bei der praktischen Realisierung eines solchen Unternehmens rückt neben der Erfüllung der Anforderungen auch die Frage der diesbezüglichen Zuständigkeitsverteilung in den Mittelpunkt. Durch die Entwicklung einer Abteilungsstruktur und eine darauf basierende Vergabe der Zuständigkeiten nimmt die CAMO inhaltlich sowie strukturell konkrete Formen an.

Im letzten Schritt ist es notwendig, Arbeitsprozesse für einige Anforderungen zu entwickeln, wodurch die Erfüllung komplexer behördlicher Vorgaben in der Praxis gewährleistet wird. Anhand zweier beispielhafter Umsetzungen wird der praktische Aufwand für die Erfüllung der behördlichen Vorgaben deutlich.