Laborordnung
vom 1. Juli 1976
Allgemeine Bestimmungen Um Unfälle, Betriebsstörungen und Schäden an Geräten und Einrichtungen im Labor zu vermeiden, ist jeder Benutzer verpflichtet, die Bestimmungen der Laborordnung zu befolgen.
Verstößt ein Benutzer gegen die Laborordnung, kann er vom Departmentsleiter auf Vorschlag des Laborleiters für das laufende Semester von der Laborbenutzung ausgeschlossen werden. Der Präsident der Fachhochschule entscheidet über einen Einspruch des Betroffenen.
Die Bedienung der Laboreinrichtungen ist nur nach gründlicher Einweisung durch das zuständige Fachpersonal und nach Kenntnis aller betreffenden Betriebsanleitungen gestattet.
Allen Anweisungen des Laborpersonals, die zur Unfallverhütung ausgesprochen oder getroffen werden, ist unverzüglich Folge zu leisten. Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Sie liegen im Labor aus.
Alle Laboreinrichtungen sind schonend zu behandeln. Festgestellte Schäden sind sofort zu melden. Der Benutzer haftet schon bei leichter Fahrlässigkeit für entstandenen Schaden. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
Der Anfang und das Ende jeder Tätigkeit im Labor ist dem zuständigen Laborpersonal mitzuteilen. Der Versuchsstand ist in einem aufgeräumten Zustand zu verlassen.
Es ist untersagt,
Schutzsysteme zu verändern oder auszuschalten, Apparate und Messgeräte zu beschriften, in fremde Versuchsaufbauten einzugreifen, Laborfahrzeuge und -förderzeuge selbständig zu benutzen, in der Nähe rotierender Teile offenhängende Kleidung zu tragen, zu rauchen, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
Bei Feuer unmittelbar gefährdete Personen warnen, Rauchentwicklung verhindern:
Türen und Fenster schließen, Laborpersonal informieren, Feuerwehr unter 9666 anrufen, gegebenenfalls Hausalarm geben.
Bei Unfall wenn möglich, Erste Hilfe leisten, Laborpersonal verständigen, gegebenenfalls Krankentransport unter 9666 anfordern.
Bestimmungen für den Studienbetrieb
Zu Beginn des Semesters werden die Laborversuche für das Unterrichtsfach "Labor" vom Fachdozenten in Absprache mit dem Laborleiter festgelegt. Der Laborleiter koordiniert die Wünsche der Fachdozenten.
Versuche für Abschlussarbeiten oder andere Zwecke müssen mit dem Laborleiter abgestimmt werden.
Die Versuchsziele werden vom Fachdozenten festgelegt. Die Durchführung der Versuche muss mit dem zuständigen Assistenten abgestimmt werden.
Die Beurteilung und die Teilnahme am jeweiligen Versuch werden vom Fachdozenten in die Labornachweiskarte eingetragen. Bei ausreichender Teilnahme laut Studienordnung überträgt der Laborleiter die Labornote in die Leistungsnachweiskarte.


